Solarpflicht bei der Dachsanierung in Baden-Württemberg: Was Eigentümer wissen müssen

PV-Pflicht Baden-Württemberg bei Dachsanierung: Wann sie gilt, wie viel Fläche

Ausnahmen und was das im Bestand kostet.

Wer in Baden-Württemberg sein Dach grundlegend saniert, muss Photovoltaik einplanen. Wann die Pflicht greift, wann nicht und warum sich das Gerüst doppelt nutzen lässt.

Sie wollen das Dach neu decken lassen und hören plötzlich etwas von Solarpflicht? In Baden-Württemberg ist das kein Gerücht. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung in der Regel auch eine Photovoltaikanlage einplanen.

Das betrifft hier viele Häuser: Rund 66 % der Wohngebäude im Schwarzwald-Baar-Kreis stammen aus der Zeit vor 1979. Bei vielen steht die große Dacherneuerung also erst an.


Wann gilt die Solarpflicht?

Geregelt ist sie im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 23 KlimaG BW). Sie gilt für:

  • Neubauten von Nichtwohngebäuden seit dem 1. Januar 2022

  • Neubauten von Wohngebäuden seit dem 1. Mai 2022

  • offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen

  • grundlegende Dachsanierungen im Bestand seit dem 1. Januar 2023, bei Wohn- und Nichtwohngebäuden

Für ein bestehendes Haus, dessen Dach unverändert bleibt, gibt es also keine Pflicht zur Nachrüstung.


Was zählt als grundlegende Dachsanierung?

Ausschlaggebend ist die vollständige Erneuerung der Dacheindeckung oder der Abdichtung. Eine Reparatur fällt nicht darunter.

  • Pflicht greift in der Regel: Die komplette Eindeckung wird erneuert, das Flachdach bekommt eine komplett neue Abdichtung.

  • Pflicht greift nicht: Einzelne Ziegel werden getauscht oder eine undichte Stelle repariert.

Liegt Ihr Vorhaben dazwischen, etwa bei einer Teilsanierung, klären Sie das vor der Beauftragung mit dem Dachdecker und im Zweifel mit dem Baurechtsamt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


Wie viel Fläche muss belegt werden?

Mindestens 60 % der für Solar geeigneten Dachfläche. Gemeint ist nicht das ganze Dach, sondern der Teil, der sich überhaupt eignet. Statt Photovoltaik kann auch Solarthermie angerechnet werden.

Auf den meisten Häusern hier ist die Pflicht kein Problem: 72 % der Wohngebäude im Kreis haben ein Satteldach, im Mittel mit 34 Grad Neigung. Und 99 % der Dachflächen gelten im Modell als gut oder sehr gut geeignet.


Welche Ausnahmen gibt es?

  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Bei Wohngebäuden liegt die Kostenschwelle bei 10 %.

  • Andere Vorschriften stehen dagegen, zum Beispiel der Denkmalschutz.

  • Keine geeignete Fläche, etwa durch Ausrichtung oder Verschattung.

Ob eine Ausnahme bei Ihnen greift, ist Einzelfallprüfung. Lassen Sie sich die Grundlage schriftlich geben, bevor Sie darauf bauen. Den genauen Rahmen beschreibt der Praxisleitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg.


Warum die Kombination meist günstiger ist

Aus der Pflicht lässt sich ein Vorteil machen. Wer das Dach ohnehin neu deckt, zahlt das Gerüst nur einmal und vermeidet, dass später auf der neuen Eindeckung nachgearbeitet werden muss.

  • Gerüst doppelt nutzen. Dachdecker und PV-Montage auf einen Termin abstimmen.

  • Dachhaken direkt einplanen. Die Unterkonstruktion wird zusammen mit der neuen Eindeckung gesetzt.

  • Kabelwege vorbereiten. Solange das Dach offen ist, lässt sich vieles sauberer führen.

  • 0 % Mehrwertsteuer. Gilt für Lieferung und Montage der PV-Anlage auf Wohngebäuden, nicht für die Dachdeckerarbeiten.

Wichtig ist die Reihenfolge: Sprechen Sie mit dem PV-Betrieb, bevor der Dachdecker startet, nicht erst danach.


Was bringt die Anlage auf dem sanierten Dach?

Im Schwarzwald-Baar-Kreis liegt der modellierte Ertrag bei rund 1.006 kWh je kWp im Jahr und damit über dem bundesweiten Mittel von etwa 900 kWh. Was das kostet, zeigt unser Beitrag Was kostet eine Photovoltaikanlage in Villingen-Schwenningen?. Planen Sie eine Inbetriebnahme ab 2027, beachten Sie außerdem die geplanten Änderungen bei der Einspeisevergütung.


Häufige Fragen

Muss ich mein Dach nur wegen der Pflicht sanieren?

Nein. Die Pflicht entsteht erst durch die grundlegende Sanierung selbst.

Muss ich die Anlage selbst kaufen?

Das Gesetz schreibt die Belegung vor, die Fläche darf nach unserem Kenntnisstand auch einem Dritten überlassen werden. Für die meisten Eigenheimbesitzer ist der Kauf die naheliegende Lösung, weil die Ersparnis beim Eigentümer bleibt. Klären Sie Sonderfälle vorab.

Gilt die Pflicht auch für meine Gewerbehalle?

Ja, die Regel für die grundlegende Dachsanierung gilt auch für Nichtwohngebäude. Bei älteren Hallendächern muss vorher die Statik geprüft werden, auf der Baar auch wegen der Schneelast. Mehr dazu unter Photovoltaik für Gewerbe.


Dachsanierung geplant?

Sagen Sie uns, wann der Dachdecker kommt. Wir stimmen die PV-Anlage darauf ab und klären mit Ihnen, wie viel Fläche belegt werden muss und welche Größe sich wirklich rechnet. Jetzt unverbindlich anfragen.

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