Einspeisevergütung 2027: Was Hausbesitzer in Villingen-Schwenningen jetzt wissen müssen

Einspeisevergütung 2027 in Villingen-Schwenningen: Was bis 31.12.2026 gilt

was geplant ist und was das für Ihre PV-Anlage bedeutet.

Die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen soll Ende 2026 auslaufen. Was schon feststeht, was noch offen ist und ob sich eine Anlage auf der Baar danach noch rechnet.

Stand: 5. November 2026. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag entschieden hat.

Viele Hausbesitzer in Villingen-Schwenningen fragen uns gerade dasselbe: Muss die Anlage noch dieses Jahr aufs Dach, oder ist das nur Verkaufsdruck?

Die ehrliche Antwort: Der Stichtag ist real, aber er ist nicht die wichtigste Zahl in Ihrer Rechnung. Hier steht, was gilt, was geplant ist und wie Sie es für Ihr Haus einordnen.


Was bis zum 31. Dezember 2026 gilt

Für Anlagen, die bis Jahresende in Betrieb gehen, bleibt das bisherige Recht. Bei Überschusseinspeisung sind das:

  • 7,70 ct/kWh für den Anlagenteil bis 10 kWp

  • 6,66 ct/kWh für den Anlagenteil von 10 bis 40 kWp

  • garantiert für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres

Auch wer heute schon eine Anlage betreibt, ist nicht betroffen. Die zugesagte Vergütung läuft weiter.


Was ab 2027 geplant ist

Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen. Nach diesem Entwurf ändert sich für neue Anlagen Folgendes:

  • Keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr. Stattdessen eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate.

  • Der Zugang wird jedes Jahr enger: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW.

  • Danach Direktvermarktung. Ihr Überschuss wird dann zum Marktpreis verkauft, über einen Dienstleister. Anlagen unter 25 kW sollen dafür einen Bonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate bekommen.

  • Einspeisegrenze 50 %. Neue Dachanlagen unter 100 kW dürfen nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz abgeben. Eine 10-kWp-Anlage also höchstens 5 kW. Den Rest verbrauchen oder speichern Sie selbst, sonst wird er abgeregelt.

  • Mehr Messtechnik. Das intelligente Messsystem soll schon ab mehr als 2 kW Pflicht werden, bisher ab mehr als 7 kW.


Was noch nicht entschieden ist

Union und SPD verhandeln noch. Laut Medienberichten soll der Bundestag in der zweiten Novemberwoche abstimmen, der Bundesrat frühestens am 20. November. Zusätzlich muss die EU zustimmen.

Im Gespräch ist auch ein Alternativmodell: Die Anlage regelt bei sehr niedrigen Börsenpreisen selbst ab und erhält für den eingespeisten Strom eine höhere, am Marktwert orientierte Vergütung. Ob das kommt, ist offen. Die Zahlen oben können sich also noch ändern.


Was das in Euro bedeutet: Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus

Im Schwarzwald-Baar-Kreis bringt ein Kilowattpeak im Modell rund 1.006 kWh im Jahr. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt also etwa 10.060 kWh. Angenommen, Ihr Haushalt nutzt davon mit Speicher 3.250 kWh selbst und zahlt 35 ct/kWh für Netzstrom:

  • Eingesparter Netzstrom: rund 1.138 € pro Jahr

  • Einspeisung von 6.810 kWh bei 7,70 ct: rund 524 € pro Jahr, über 20 Jahre fest

  • Dieselbe Menge bei 5,2 ct: rund 354 € pro Jahr, aber nur 36 Monate fest

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: In den ersten drei Jahren geht es um rund 170 € im Jahr. Zweitens: Der eigentliche Unterschied kommt danach. Mit Vergütung 2026 haben Sie über 20 Jahre rund 10.500 € Einspeiseerlös sicher. Ab 2027 hängt dieser Teil vom Strommarkt ab.

Der größte Posten bleibt der Strom, den Sie nicht mehr kaufen müssen. Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 35 ct. Eine eingespeiste bringt derzeit 7,70 ct.


Schaffen Sie es noch dieses Jahr?

Entscheidend ist allein die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember. Bestellung, Anzahlung oder der Beginn der Montage zählen nicht.

Bei Solar Familie dauert die Umsetzung in der Regel drei bis sechs Wochen, je nach Netzbetreiber und Verfügbarkeit der Komponenten. Das heißt: Anfang November ist es möglich, aber knapp, und im Dezember kommen Wetter und volle Terminkalender dazu. Seriös zusagen lässt sich der Termin erst nach dem Blick auf Ihr Dach und Ihren Zählerschrank.

Prüfen Sie auch, wer bei Ihnen Netzbetreiber ist. In Villingen-Schwenningen ist das SVS Energie, in anderen Gemeinden des Kreises kann ein anderer Betreiber zuständig sein. Das beeinflusst die Abläufe.

Vorsicht bei Angeboten, die Ihnen die Vergütung 2026 fest versprechen, ohne Montagetermin und Zuständigkeit für die Inbetriebnahme schriftlich zu nennen.


Und wenn es 2026 nicht mehr klappt?

Dann ist die Anlage kein schlechtes Geschäft, die Rechnung verschiebt sich nur. Drei Dinge werden wichtiger:

  • Mehr selbst verbrauchen. Wärmepumpe, Warmwasser und das E-Auto in die Mittagsstunden legen.

  • Speicher mitplanen. Ein Batteriespeicher nimmt auf, was über die 50-%-Grenze hinausgeht. Er muss aber zum Verbrauch passen, zu groß rechnet sich nicht.

  • Wallbox einbinden. Mit einer Wallbox laden Sie Überschuss direkt ins Auto.

Zum Vergleich der Kosten lesen Sie unseren Beitrag: Was kostet eine Photovoltaikanlage in Villingen-Schwenningen?


Häufige Fragen

Verliere ich meine Vergütung, wenn ich schon eine Anlage habe?

Nein. Die geplanten Änderungen betreffen Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen.

Lohnt es sich, wegen sinkender Preise bis 2027 zu warten?

Darauf sollten Sie nicht setzen. Die Modulpreise sind 2026 im Großhandel wieder gestiegen, und für 2027 rechnet die Branche bei Anlagen eher mit stabilen bis leicht steigenden Preisen.

Gilt das auch für meinen Betrieb?

Die 50-%-Grenze soll auch für gewerbliche Dachanlagen unter 100 kW gelten. Bei Betrieben mit hohem Verbrauch am Tag wiegt das oft weniger schwer. Mehr dazu auf unserer Seite für Gewerbekunden.


Prüfen wir gemeinsam, was bei Ihnen noch möglich ist

Schicken Sie uns Ihren Jahresverbrauch und ein paar Eckdaten zum Dach. Wir sagen Ihnen offen, ob eine Inbetriebnahme 2026 realistisch ist und welche Anlage sich für Ihr Haus rechnet, auch ohne feste Vergütung. Jetzt unverbindlich anfragen.

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